Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Abwehrklausel & Vollständigkeitsabrede
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. AGB des Käufers gelten nur insoweit, als der Verkäufer ihnen ausdrücklich zugestimmt hat.
2. Angebote
Die auf der Website des Verkäufers aufgeführten Produkte und Leistungen stellen für den Verkäufer kein bindendes Angebot dar; sie stellen eine Aufforderung an den Kunden dar, dem Verkäufer ein verbindliches Angebot zu unterbreiten.
3. Aufträge
Aufträge werden für den Verkäufer erst dann verbindlich, wenn er sie schriftlich bestätigt hat. Bei Sofortlieferung dient die Rechnung zugleich als Auftragsbestätigung.
4. Widerrufsrecht/Widerrufsfolgen
(1) Widerrufsrecht
Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, kann er seine Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt einen Tag nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, nicht jedoch vor dem Tag des Eingangs der Warenlieferung und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten des Verkäufers gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie der Pflichten des Verkäufers gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Der Verkäufer erfüllt diese Voraussetzungen spätestens mit Warenauslieferung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Ausgeschlossen von der Rücksendung sind Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB. (2) Der Widerruf ist zu richten an:
The Safe Clip Online Shop
Eberhard Kleemann / Ingrid Stüting GbR
Tangstedter Str. 6
25451 Quickborn / Germany
Tel. 04106 -82642
Fax 04106 - 81707
email: info@the-safe-clip.de
(3) Widerrufsfolgen:
a) Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Käufer die empfangenen Leistungen ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muß er dem Verkäufer insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie dem Käufer etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Käufer die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung der Sache vermeiden, indem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
b) Paketversandfähige Sachen sind auf Gefahr des Verkäufers zurückzusenden. Der Käufer hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Käufer bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für den Käufer kostenfrei. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Käufer mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für den Verkäufer mit deren Empfang.
5. Preise, Versand, Verpackung, Versicherung
(1) Die Preise gelten bei Lieferung nur für den jeweils bestätigten Auftrag ab Quickborn, ausschließlich Verpackung, soweit nicht schriftlich etwas anderes bestimmt ist. Ihnen sind die jeweils geltenden Lohn- und Materialkosten zugrundegelegt.
(2) Die Preise sind EURO-Preise. Sie enthalten die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer). Die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) wird in der jeweiligen gesetzlichen Höhe in Rechnung gestellt ausgewiesen.
(3) entfällt
(4) Die Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
(5) Auf Wunsch des Käufers wird auf dessen Kosten eine Transportversicherung abgeschlossen.
6. Lieferfrist
Der Verkäufer ist nach Kräften bemüht, die vereinbarten Lieferfristen einzuhalten. Die Lieferzeit beginnt an dem Tage, an dem alle kaufmännischen und technischen Voraussetzungen zur Ausführung des Auftrags geklärt sind.
7. Selbstbelieferungsvorbehalt
(1) Der Verkäufer übernimmt kein Beschaffungsrisiko. Er ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, soweit er trotz des vorherigen Abschlusses eines entsprechenden Einkaufsvertrages seinerseits den Liefergegenstand nicht erhält; die Verantwortlichkeit des Verkäufers für Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
(2) Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich über die nicht rechtzeitige Verfügbarkeit des Liefergegenstandes informieren und, wenn er zurücktreten will, das Rücktrittsrecht unverzüglich ausüben; der Verkäufer wird dem Käufer im Falle des Rücktritts die entsprechende Gegenleistung unverzüglich erstatten.
8. Kostentragung beim Versendungskauf
Der Käufer trägt die Kosten der Versendung ab dem Ort der Niederlassung des Verkäufers, es sei denn, sie überschreiten ein angemessenes Verhältnis zum Wert des Liefergegenstandes.
9. Keine Schadensersatzpflicht des Zwischenhändlers
Der Verkäufer hat Sachmängel der Lieferung, welche er von Dritten bezieht und unverändert an den Besteller weiterliefert, nicht zu vertreten; die Verantwortlichkeit bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit bleibt unberührt.
10. Eigentumsvorbehalt
Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.
11. Rügepflicht des Käufers
Der Käufer ist verpflichtet, offensichtliche Sach- und Rechtsmängel innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen; es genügt die Absendung der Anzeige innerhalb der Frist. Die Mängel sind dabei so detailliert wie dem Käufer möglich zu beschreiben.
12. Zahlungsbedingungen bei Verbrauchsgüterkauf
Die Kaufpreiszahlung ist in vollem Umfang bei Lieferung fällig. Der Käufer kommt ohne weitere Erklärungen des Verkäufers 14 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Käufer ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit dies nicht im angemessenen Verhältnis zu den Mängeln und den voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung (insbesondere einer Mangelbeseitigung) steht.
13. Haftungsausschluss
(1) Der Verkäufer haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet der Verkäufer nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder soweit der Verkäufer den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes übernommen hat. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht zugleich ein weiterer Fall zwingender Haftung nach Satz 1 oder 2 gegeben ist.
(2) Die Regelungen des vorstehenden Abs. 1 gelten für alle Schadensersatzansprüche (insbesondere für Schadensersatz neben der Leistung und Schadensersatz statt der Leistung), und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gilt auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für Verzug bestimmt sich jedoch nach Ziffer 14, die Haftung für Unmöglichkeit nach Ziffer 15.
(3) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
14. Verzugsbegrenzungshaftung/ Arbeitskampfmaßnahmen
(1) Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. Streik oder Aussperrung, zurückzuführen, verlängern sich die Fristen angemessen.
(2) Der Verkäufer haftet bei Verzögerung der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Verkäufers oder eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. In anderen Fällen der Verzögerung der Leistung wird die Haftung des Verkäufers für den Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für den Schadensersatz statt der Leistung auf 15 % des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Käufers sind - auch nach Ablauf einer dem Verkäufer etwa gesetzten Frist zur Leistung - ausgeschlossen. Die vorstehende Begrenzung gilt nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
15. Begrenzte Haftung bei Unmöglichkeit
Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen. Jedoch beschränkt sich der Anspruch des Käufers auf Schadensersatz neben oder statt der Leistung und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf 15 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht genutzt werden kann. Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Unmöglichkeit der Lieferung sind ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
16. Ausschluss des Rücktrittsrechts und Entscheidungspflicht
Der Käufer kann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag nur zurücktreten, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Der Käufer hat sich bei Pflichtverletzungen innerhalb einer angemessenen Frist nach Aufforderung des Verkäufers zu erklären, ob er wegen der Pflichtverletzung vom Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht. Im Falle von Mängeln verbleibt es jedoch bei den gesetzlichen Bestimmungen.
17. Zwei Nachbesserungsversuche
Will der Käufer Schadensersatz statt der Leistung verlangen, so ist insoweit ein Fehlschlagen der Nachbesserung erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben im Übrigen unberührt.
18. Ausschluss der Aufrechnung
Der Käufer kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
19. Teillieferungen
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Käufer zumutbar sind.
20. Rechtswahl
Für die Rechtsbeziehungen der Parteien gilt deutsches Recht ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
21. Gerichtsstandsvereinbarung
Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner des Verkäufers Kaufmann ist, bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten Quickborn.